Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Struckmann-Forst
1. Geltungsbereich:
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen
unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen,
ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere
Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des
Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluss:
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich
zwei Wochen gebunden. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem
Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige
Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie
auf DIN-und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden
fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten
Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw.
Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort:
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit
wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten
unseres Vertragspartners. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware,
ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers
ausreichend. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 5 Arbeitstage. Verschiebt sich
die Lieferung über den vorgesehenen oder vereinbarten Termin hinaus, weil
Vorlieferanten verspätet liefern bzw. die Lieferzeit von vornherein länger
ist, ist der vereinbarte Liefertermin für uns nicht mehr verbindlich. Der
Besteller verzichtet auf Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung.
Struckmann Forsthandel wird von ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der
Vorlieferant oder Hersteller aus seinem Bereich begründeten Umständen
(Konkurs, Betriebsstilllegung, Sortimentsänderung u. ä.) nicht mehr liefern
kann. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen
werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den
Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten,
muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4
Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen
kann.
4. Umtausch/Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Ware
ohne Angaben von Gründen den Kauf schriftlich, telefonisch oder per e-mail zu
widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeituge Absendung des
Widerufes. Bei gelieferter Ware, deren Bestellwert 40 EUR nicht überschreitet,
sind die Kosten für die Rücksendung von ihnen zu tragen. Bei höheren
Bestellwerten übernehmen wir die Kosten für die Rücksendung und lassen die
Waren kostenlos abholen. Wird die gelieferte Ware im verschlechtertem Zustand
zurückgegeben, müssen Sie ggf. den Wertverlust leisten. Bitte senden Sie
niemals Ware unfei an uns zurück. Rufen Sie uns kurz an, wir lassen dann die
Ware bei Ihnen abhohlen bzw vereinbaren gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung.
Sollte Ihnen einmal ein Artikel nicht zusagen bzw. die Größe und Dimension
falsch gewählt sein, haben Sie die Möglichkeit, die unbenutzte Ware innerhalb
von 14 Tagen ab Übernahme umzutauschen oder zu retournieren. Bitte ruefen Sie
uns auch in diesem Falle kurz an. Sonderbestellungen sind davon allerdings
ausgenommen. Für Rücksendungen, die nicht durch unser Verschulden erfolgen,
behalten wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 7,5 % min 10,00 € vor
5. Zahlungsbedingungen:
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 10 Tage
ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit
und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung
mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
6. Mängelrüge und Gewährleistung:
Für Mängelrügen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber
zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr
geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen
ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung
vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche
fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung
oder Wandlung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer
Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur
an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke
der Nachbesserung bereithält. Es gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der
Hersteller. Im Garantiefalle ist auch mit diesen die Abwicklung der
Garantieregulierung zu klären und durchzuführen. Unser Unternehmen tritt hier
nur als Zwischenhändler auf. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen
ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines
Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei
denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu
den vorgenannten Arbeiten steht.
7. Sorgfaltspflicht / Haftung:
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er beim Anwenden der über uns
erworbenen Artikel die Bedienungsanleitung liest und beim Umgang generell die
Unfallverhütungsvorschriften einhält. Dabei ist es egal ob es sich um private
oder gewerbliche Nutzung handelt. Somit sind Rechtsstreitigkeiten für Sach- und
Personen- sowie Vermögensschäden generell ausgeschlossen. Garantie-Ansprüche
bzw. Ersatz richten sich nach dem jeweiligen Hersteller. Für Folgeschäden übernehmen
wir keine Haftung. Ebenso erlischt die Gewährleistung bei nicht sachgemäßer
Behandlung oder Montage der Teile oder Waren. Wir haften nur für Schäden, die
von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für
Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven
Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den
Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht
vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden
haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche
Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen
Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw.
Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung
an. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der
Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe
berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen
Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über
die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist
unser Vertragspartner nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen
unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung der an
uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner
die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die
Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen.
9. Sonstiges:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Neustadt ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen
bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird
sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer
Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Hinweis gemäß § 33 BDSG:
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.